1. Grundsätzliches
Wesensmerkmal evangelischer Freikirchen ist es, dass sie Gottesdienste feiern, die einen sehr persönlichen Bezug zu den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander herstellen. Dies ist mit einem hohen Maß an Kommunikation miteinander verbunden. Deswegen sind online-Gottesdienste zwar ein Hilfsmittel, aber auf Dauer kein Ersatz für Gottesdienste vor Ort. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, mit dem Wiederbeginn von Gottesdiensten in der derzeitigen Situation für Gemeindemitglieder und Gäste Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin ist festzustellen, dass in der Regel Multi-Generationen-Gottesdienste durchgeführt werden. Hier gilt es, einzelne Personengruppen, z.B. Senioren, besonders zu schützen.
Im Hinblick auf die angestiegenen Inzidenzwerte stellen wir die hier dargelegten Schutzmaßnahmen für unsere Gottesdienste mit geordneten Teilnehmerzahlen dar.
Wir unterstützen medizinisch verantwortbare Wege, die den religiösen Bedürfnissen und dem Grundrecht auf freie Religionsausübung entsprechen und gleichzeitig die Bemühungen zur Eindämmung des Virus berücksichtigen. Dazu gehören nach derzeitigem Erkenntnisstand die Hygiene- und Abstandsregeln, die wir berücksichtigen und einhalten werden. Selbstverständlich halten wir uns an die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach den in §§ 1-4 der Corona-Verordnung NRW beschriebenen besonderen Einschränkungen.
2. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus trägt die Leitung der Gemeinde.
Für den Notfall einer Corona-Infektion wurde ein Notfallplan mit folgenden Verantwortlichkeiten ausgearbeitet:
Gesamtkoordinator: Heinrich Löwen (hloewen@mosaik.church) Tel. 0170/3264010
Ansprechpartner Behörden: Lukas Mosler (lmosler@mosaik.church) Tel. 0162/1906666
3. Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen gelten:
- Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen am Gottesdienst in Präsenz teilnehmen.
- Alle Besucher müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern während der kompletten Zeit im Gebäude einhalten. Personen aus einem Haushalt dürfen den Mindestabstand zueinander unterschreiten.
- Die Tests von Erwachsenen dürfen generell nicht älter als vierundzwanzig Stunden sein, ebenso die Tests von Schulkindern während der Ferienzeit. Schulkinder gelten während der Schulzeit auch am Wochenende als getestet. Schulkinder gelten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
- Ein Ordnungsdienst mit drei bis fünf Personen ist eingerichtet, der die Einhaltung dieser Maßnahmen durchführt und kontrolliert.
- Die Durchgehende Maskenpflicht gilt im kompletten Gebäude, sowie auch auf dem Vorplatz der Kirche.
- Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchpapier- und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen. Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen sind vorhanden. Hygienemaßnahmen am Eingang und in den Toiletten werden bereitgestellt.
- Auf regelmäßiges Lüften wird geachtet, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert. In allen benutzten Räumen ist daher alle 30 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten zu lüften.
- Die Kollekte wird vorzugsweise bargeldlos eingesammelt, also digital oder durch Überweisung. Dazu werden auch Kollektenkörbe durch die Reihen gereicht.
- Wir nutzen grundsätzlich einen Beamer zum Übertragen der Liedtexte, Gesangbücher oder Liederzettel werden aus diesem Grund nicht genutzt.
- In Anlehnung an Nr. 3.2 der Rundverfügung des Landeskirchenamtes, gültig ab dem 08.06.2021, wird der Vortragsgesang durch einzelne Sänger gestaltet.
- Der Kirchengesang der Besucher wird mit einer Maske durchgeführt.
- Es wird darauf geachtet, dass die Personenzahl, der sich gleichzeitig auf einer Bühne befindlichen Personen auf ein Mindestmaß begrenzt wird. In jedem Fall wird auch auf der Bühne auf den Mindestabstand von 1,5 m geachtet. Zwischen Bühne und der ersten Sitzreihe ist ein Mindestabstand von 3 m vorhanden.
- Beim Abendmahl, welches in zeitlichen nicht festgelegten Abständen mit der Gesamtgemeinde gefeiert wird, werden sog. Abendmahlssets verwendet. Neben einzelnen Broteinheiten wird der Traubensaft mittels Spirituosendosierer (2 cl) mit Handschuhen in kleine Einwegbecher portioniert. Diese Sets werden den Teilnehmenden an besonderen Plätzen im Frontbereich der Bühne bereitgestellt und nach Gebrauch entsorgt.
- Die Gemeinde informiert über die Hygienestandards und Maßnahmen durch weitflächige Aushänge.
Jeder Besucher, welcher einen Gottesdienst besucht, wird in einer Besucherliste erfasst und registriert. Die Besucherlisten werden nach Vorgabe der DSGVO aufbewahrt und nach Verstreichen der gesetzlichen Frist vernichtet.
Im Übrigen gilt: Niemals krank in den Gottesdienst! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht in die Gottesdienste bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Corona-Virus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen. Die beschriebenen Ausführungen gelten sinngemäß auch für alle anderen Gruppenveranstaltungen der Gemeinde.
4. Kleingottesdienste und Kindergottesdienste
In einigen größeren Räumen mit einer Fläche von 30-90 qm können Kleingottesdienste bis 30 Personen stattfinden. Das oben genannte Schutzkonzept gilt analog.
5. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Sollte bei einem Gottesdienstbesucher der begründete Verdacht einer Infektion oder einer anderen Atemwegserkrankung bestehen, wird die betreffende Person zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
- Die Leitung der Gemeinde wird über die für den Gottesdienst zuständige Person (Ältester) hierüber informiert.
- Die Leitung der Gemeinde nimmt unmittelbar den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf – siehe Liste der Verantwortlichkeiten.